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Warmwasserkosten in der Abrechnung: Regeln, Fehler & dein 15%-Kürzungsrecht

Wie werden Warmwasserkosten berechnet? Wann greift das 15%-Kürzungsrecht? Lerne die Regeln und finde Fehler in deiner Abrechnung.

HT
HeizkostenChecker Team
9 Min. Lesezeit

285 Euro für Warmwasser – und du duschst nicht mal besonders lang oder oft. Kommt dir das bekannt vor?

Warmwasser ist der versteckte Kostentreiber in vielen Heizkostenabrechnungen. Anders als beim Heizen, wo du das Thermostat im Blick hast, fließt warmes Wasser fast unbemerkt: beim Duschen, Händewaschen, Abspülen. Und plötzlich steht eine dreistellige Summe auf der Abrechnung.

Das Tückische dabei: Die Regeln für Warmwasser sind anders als für Heizung – und viele Vermieter halten sich nicht daran. Wenn dein Warmwasser komplett nach Wohnfläche abgerechnet wird, obwohl es nach Verbrauch abgerechnet werden müsste, zahlst du wahrscheinlich zu viel. Und hast gleichzeitig ein Kürzungsrecht von 15 Prozent.

Das Wichtigste in Kürze

  • Warmwasserkosten müssen zu mindestens 50% nach Verbrauch abgerechnet werden
  • Bei Verstoß: Du kannst 15% deiner Warmwasserkosten kürzen
  • Kein Wärmemengenzähler? Dann greift eine Formel (§ 9 HeizkostenV)
  • Durchschnitt: 30-50 Liter Warmwasser pro Person und Tag
  • Typische Kosten: 150-200€ pro Person und Jahr

Was sind Warmwasserkosten überhaupt?

Warmwasserkosten sind die Kosten für die Energie, die benötigt wird, um kaltes Leitungswasser zu erwärmen. Das Wasser selbst (Kaltwasser) wird separat abgerechnet – meist über die Nebenkosten.

Bei den Warmwasserkosten geht es also nicht um das Wasser an sich, sondern um die Energie zum Erwärmen: Gas, Öl, Fernwärme oder Strom.

Zwei Systeme, unterschiedliche Abrechnung:

Bei einer zentralen Warmwasserbereitung wird das Wasser im Keller oder Heizraum für alle Wohnungen erwärmt. Du bekommst eine Warmwasserabrechnung vom Vermieter – meist als Teil der Heizkostenabrechnung.

Bei einem Durchlauferhitzer oder Boiler in deiner Wohnung erwärmst du das Wasser selbst mit Strom. Die Kosten erscheinen direkt auf deiner Stromrechnung, nicht in der Nebenkostenabrechnung.

Dieser Artikel fokussiert sich auf die zentrale Warmwasserbereitung – denn hier gelten die strengen Regeln der Heizkostenverordnung. Und hier passieren die meisten Fehler.

So müssen Warmwasserkosten abgerechnet werden

Die Heizkostenverordnung macht klare Vorgaben, wie Warmwasserkosten aufgeteilt werden müssen. Und diese Vorgaben sind streng.

Die Grundregel (§ 8 HeizkostenV):

Mindestens 50 Prozent und höchstens 70 Prozent der Warmwasserkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden. Der Rest (30-50 Prozent) wird als Grundkosten nach Wohnfläche verteilt.

In der Praxis bedeutet das: Du zahlst einen Teil nach deinem tatsächlichen Warmwasserverbrauch (gemessen am Wasserzähler) und einen Teil nach der Größe deiner Wohnung.

KostenartAnteilVerteilungsschlüssel
Verbrauchskosten50-70%Nach gemessenem Warmwasserverbrauch
Grundkosten30-50%Nach Wohnfläche (m²)

Warum diese Aufteilung?

Die Verbrauchskosten sollen dich motivieren, sparsam mit Warmwasser umzugehen. Die Grundkosten decken die fixen Kosten ab, die unabhängig vom Verbrauch entstehen – etwa für die Warmhaltung des Wassers in den Leitungen.

Das Problem: Viele Vermieter rechnen Warmwasser komplett nach Wohnfläche ab. Das ist bequemer für sie – aber verboten, wenn es eine zentrale Warmwasserbereitung gibt.

Die Formel: Warmwasserkosten ohne Wärmemengenzähler

Was, wenn es keinen separaten Wärmemengenzähler für Warmwasser gibt? Das ist in älteren Gebäuden häufig der Fall. Dann kann der Energieverbrauch für Warmwasser nicht direkt gemessen werden.

Für diesen Fall schreibt § 9 der Heizkostenverordnung eine Formel vor:

Die Formel nach § 9 HeizkostenV:

Formel nach § 9 HeizkostenV
Wärmemenge (kWh) = 2,5 × Warmwassermenge (m³) × (Warmwassertemperatur − 10°C)

Der Faktor 2,5 berücksichtigt die physikalische Energie, die nötig ist, um Wasser zu erwärmen, plus die Verluste der Heizungsanlage.

Ein Rechenbeispiel:

Angenommen, du hast im Jahr 15 m³ Warmwasser verbraucht. Die Warmwassertemperatur liegt bei 55°C.

Rechenbeispiel
Wärmemenge = 2,5 × 15 m³ × (55 − 10)
Wärmemenge = 2,5 × 15 × 45
Wärmemenge = 1.687,5 kWh

Bei einem Gaspreis von 10 Cent pro kWh wären das 168,75€ Energiekosten für dein Warmwasser.

Warum die Formel problematisch sein kann:

Die Formel geht von Standardwerten aus. Ist die tatsächliche Warmwassertemperatur höher (z.B. 60°C statt 55°C) oder die Anlage ineffizienter, zahlst du möglicherweise weniger als es kosten sollte – oder mehr.

Außerdem: Wird die Formel falsch angewendet oder mit falschen Werten gefüttert, ist deine Abrechnung fehlerhaft.

Diese Fehler passieren bei Warmwasserkosten

Bei der Warmwasserabrechnung schleichen sich häufig Fehler ein. Hier die häufigsten – und wie du sie erkennst:

Fehler 1: Keine verbrauchsabhängige Abrechnung

Der häufigste Fehler. Die Warmwasserkosten werden komplett nach Wohnfläche verteilt, obwohl sie nach Verbrauch abgerechnet werden müssten.

Erkennungszeichen: In deiner Abrechnung steht bei Warmwasser nur "Anteil nach m²" – ohne Verbrauchswerte in Kubikmetern.

Dein Recht: 15% Kürzung der gesamten Warmwasserkosten.

Fehler 2: Falsche Anwendung der § 9-Formel

Wenn die Formel verwendet wird, müssen die Werte stimmen. Oft werden falsche Temperaturen eingesetzt oder der Faktor 2,5 vergessen.

Erkennungszeichen: Die berechnete Wärmemenge erscheint unrealistisch hoch oder niedrig im Vergleich zu deinem Verbrauch.

Fehler 3: Kaltwasserkosten in Warmwasser versteckt

Manche Abrechnungen enthalten in der Position "Warmwasser" auch die Kosten für das kalte Wasser selbst – nicht nur für die Erwärmung. Das ist falsch. Kaltwasser gehört in die Nebenkostenabrechnung, nicht in die Heizkostenabrechnung.

Erkennungszeichen: Ungewöhnlich hoher Warmwasserpreis pro Kubikmeter (über 15-20€/m³).

Fehler 4: Falscher Verteilerschlüssel bei Grundkosten

Die Grundkosten müssen nach Wohnfläche verteilt werden. Wird ein anderer Schlüssel verwendet (z.B. nach Personenzahl), ist das fehlerhaft.

Erkennungszeichen: Bei Grundkosten steht "nach Personen" oder "nach Einheiten" statt "nach m²".

Fehler 5: Warmwasser nicht getrennt von Heizung ausgewiesen

Warmwasserkosten müssen separat in der Abrechnung aufgeführt werden. Eine gemeinsame Position "Heizung und Warmwasser" ohne Aufteilung ist nicht zulässig.

Erkennungszeichen: Nur eine Gesamtsumme für "Wärme" ohne Aufschlüsselung.

Du hast einen dieser Fehler gefunden? Unser Heizkosten-Checker hilft dir, das Kürzungspotenzial zu berechnen.

Praxisbeispiel: So hat Petra 186€ zurückbekommen

Petra aus Frankfurt lebt allein in einer 48-Quadratmeter-Wohnung. Als sie ihre Heizkostenabrechnung erhielt, stutzte sie bei der Position Warmwasser: 312 Euro.

"Das kam mir viel vor", erinnert sich Petra. "Ich dusche kurz, wasche mit kaltem Wasser ab – woher sollten diese Kosten kommen?"

Was Petra fand:

Bei genauerem Hinsehen stellte sie fest: Die Warmwasserkosten wurden zu 100 Prozent nach Wohnfläche verteilt. Kein Verbrauchsanteil, keine Kubikmeterzahl – nur ihr Flächenanteil am Gebäude.

Das war ein klarer Verstoß gegen die Heizkostenverordnung.

Was Petra tat:

Sie schrieb an ihren Vermieter und wies auf das 15-Prozent-Kürzungsrecht nach § 12 HeizkostenV hin. Die Rechnung war einfach: 312€ × 15% = 46,80€.

Aber Petra ging weiter. Sie ließ die Abrechnung vom Mieterverein prüfen. Dort stellte sich heraus: Auch bei den Heizkosten fehlte die verbrauchsabhängige Abrechnung. Das ergab weitere 15% Kürzung auf die Heizkosten von 840€ – also 126€.

Zusätzlich waren in den Hausmeisterkosten Reparaturen versteckt: noch einmal 13,20€.

Das Ergebnis:

Nach Widerspruch und Korrektur: Ersparnis von 186€

"Ich hätte nie gedacht, dass sich das lohnt", sagt Petra. "Aber drei Stunden Arbeit für 186 Euro – das würde ich immer wieder machen."

Dein Warmwasserverbrauch: Was ist normal?

Bevor du dich über hohe Warmwasserkosten ärgerst, ein Reality-Check: Wie viel Warmwasser verbrauchst du eigentlich – und ist das normal?

Durchschnittlicher Warmwasserverbrauch:

HaushaltsgrößeWarmwasser pro TagWarmwasser pro Jahr
1 Person30-50 Liter11-18 m³
2 Personen60-100 Liter22-36 m³
3 Personen90-150 Liter33-55 m³
4 Personen120-200 Liter44-73 m³

Durchschnittliche Kosten pro Person und Jahr:

  • Bei Gasheizung: ca. 150-200€
  • Bei Fernwärme: ca. 170-220€
  • Bei Ölheizung: ca. 180-240€

Liegen deine Kosten deutlich darüber? Dann lohnt sich ein genauerer Blick.

Wann hohe Kosten berechtigt sein können:

  • Du duschst häufig und lange
  • Du badest regelmäßig (Vollbad: 150 Liter!)
  • Du wäschst Geschirr von Hand mit heißem Wasser
  • Die Warmwassertemperatur im Haus ist besonders hoch
  • Die Heizungsanlage ist alt und ineffizient

Einfache Spartipps:

Kürzer duschen spart am meisten – jede Minute weniger sind etwa 12-15 Liter. Ein Sparduschkopf halbiert den Durchfluss bei gleichem Komfort. Und: Hände waschen geht auch mit kaltem Wasser.

Häufige Fragen zu Warmwasserkosten

Müssen Warmwasserkosten immer nach Verbrauch abgerechnet werden?
Ja, wenn es eine zentrale Warmwasserbereitung gibt. Mindestens 50% müssen nach deinem tatsächlichen Verbrauch berechnet werden. Einzige Ausnahme: Wenn du einen eigenen Durchlauferhitzer oder Boiler hast, erscheinen die Kosten auf deiner Stromrechnung – dann gibt es keine separate Warmwasserabrechnung.
Was ist das 15%-Kürzungsrecht und wann gilt es?
Wenn dein Vermieter die Warmwasserkosten nicht verbrauchsabhängig abrechnet, obwohl er müsste, kannst du deinen Anteil um 15% kürzen (§ 12 HeizkostenV). Das Gleiche gilt, wenn die Heizkosten nicht nach Verbrauch abgerechnet werden. Beides zusammen? Dann kannst du sowohl bei Warmwasser als auch bei Heizung kürzen.
Woher weiß ich, ob meine Warmwasserkosten zu hoch sind?
Vergleiche deine Kosten mit den Durchschnittswerten oben. Als Faustregel: Mehr als 250€ pro Person und Jahr sollten dich stutzig machen – es sei denn, du hast einen sehr hohen Verbrauch oder teure Energiepreise. Im Zweifel: Abrechnung prüfen lassen.
Was, wenn es keinen Warmwasserzähler in meiner Wohnung gibt?
Gibt es keinen individuellen Zähler, kann dein Verbrauch nicht gemessen werden. Dann muss entweder die § 9-Formel angewendet werden (bei vorhandenem Wärmemengenzähler für Warmwasser) oder die Kosten werden nach einem anderen zulässigen Schlüssel verteilt. Aber auch dann: Mindestens 50% müssen verbrauchsabhängig sein – notfalls über den Kaltwasserverbrauch hochgerechnet.
Kann ich Warmwasser und Heizung zusammen kürzen?
Ja. Das Kürzungsrecht gilt separat für Warmwasser und für Heizung. Werden beide nicht korrekt verbrauchsabhängig abgerechnet, kannst du bei beiden 15% kürzen. Das summiert sich schnell.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen empfehlen wir, den örtlichen Mieterverein zu kontaktieren.


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Quellen:

HT

HeizkostenChecker Team

Veröffentlicht am 11. Januar 2026

Themen:WarmwasserkostenHeizkostenabrechnungHeizkostenverordnungKürzungsrecht

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