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Kalte Wohnung im Winter: Deine Rechte & Soforthilfe

Wohnung zu kalt? Deine Rechte als Mieter: Mindesttemperatur 20°C, Mietminderung bis 100%, Musterbrief und Soforthilfe wenn der Vermieter nicht handelt.

HT
HeizkostenChecker Team
9 Min. Lesezeit

Nur 14 Grad in deinem Wohnzimmer. Draußen minus 5. Dein Atem bildet kleine Wölkchen, während du versuchst, deinen Vermieter zu erreichen. Mailbox.

Kommt dir das bekannt vor? Dann bist du nicht allein. Jedes Jahr frieren Tausende Mieter in ihren Wohnungen – obwohl sie ein Recht auf Wärme haben. Ein Recht, das viele nicht kennen.

Die gute Nachricht: Du musst das nicht hinnehmen. Dein Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, für eine bewohnbare Wohnung zu sorgen. Und wenn er das nicht tut, hast du handfeste Werkzeuge.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mindestens 20°C im Wohnbereich tagsüber – das ist dein Recht
  • Kalte Wohnung = Mietminderung bis 100% möglich
  • Vermieter muss bei Mängeln unverzüglich handeln
  • Nach Fristablauf: Selbstvornahme erlaubt (Handwerker auf Vermieter-Kosten)
  • Dokumentiere alles: Temperaturen, Kommunikation, Fotos

Dein Recht auf Wärme: Was dir zusteht

Die Mindesttemperaturen im Überblick

Während der Heizperiode (1. Oktober bis 30. April) muss dein Vermieter sicherstellen, dass du folgende Temperaturen erreichen kannst:

RaumTagsüber (6–23 Uhr)Nachts (23–6 Uhr)
Wohnzimmer20–22°C18°C
Schlafzimmer18–20°C16°C
Bad22–24°C18°C
Küche18–20°C16°C
Flur15–18°C14°C

Und außerhalb der Heizperiode? Auch dann muss geheizt werden, wenn die Außentemperatur mehrere Tage unter 16°C fällt. Das hat das Landgericht Berlin bestätigt (Az. 65 S 70/92).

Die rechtliche Grundlage

Dein Vermieter hat nach § 535 BGB die sogenannte Gebrauchsüberlassungspflicht. Klingt kompliziert, bedeutet aber einfach: Er muss dir eine bewohnbare Wohnung zur Verfügung stellen. Und "bewohnbar" heißt im Winter: warm genug.

Eine kalte Wohnung ist ein Mangel – und zwar ein erheblicher. Langfristig kann Kälte sogar zu Schimmelbildung führen. Das gibt dir Rechte, die du kennen solltest.


Sofortmaßnahmen: Was du jetzt tun musst

Schritt 1: Temperatur messen und dokumentieren

Bevor du irgendetwas anderes machst: Miss die Raumtemperatur. Nicht einmal, sondern mehrmals täglich. Notiere:

  • Uhrzeit der Messung
  • Raumtemperatur (idealerweise in Raummitte, 1m Höhe)
  • Außentemperatur (Screenshot Wetter-App reicht)

Warum das so wichtig ist: Im Streitfall brauchst du Beweise. Ohne Dokumentation ist dein Wort gegen das deines Vermieters.

Schritt 2: Vermieter sofort kontaktieren

Melde den Mangel schriftlich – E-Mail reicht, Einschreiben ist besser. Das ist wichtig, denn die Mietminderung gilt erst ab dem Tag der Mängelanzeige.

Ruf zusätzlich an, aber verlasse dich nie nur auf mündliche Zusagen. Was nicht dokumentiert ist, existiert im Zweifel nicht.

Schritt 3: Frist setzen

Setze eine konkrete, angemessene Frist:

SituationAngemessene Frist
Frost (unter 0°C)24 Stunden
Kalt (0–10°C)48 Stunden
Kühl (10–16°C)3–5 Tage

Wichtig: Nenne immer ein konkretes Datum. "Zeitnah" oder "schnellstmöglich" reicht nicht.

Schritt 4: Nach Fristablauf handeln

Reagiert dein Vermieter nicht, hast du drei Optionen:

  1. Mietminderung – Ab sofort weniger Miete zahlen
  2. Selbstvornahme – Selbst Handwerker beauftragen
  3. Notunterkunft – Bei Unbewohnbarkeit: Hotel auf Vermieter-Kosten

Praxisbeispiel: So hat Sandra 1.840€ zurückbekommen

Sandra aus Köln wohnt in einer Altbauwohnung. Im Januar 2025 fiel die Heizung aus – ein klassischer Heizungsausfall im Winter. Die Raumtemperatur: konstant unter 14°C. Ihr Vermieter? Nicht erreichbar, angeblich im Urlaub.

Was Sandra tat:

Sie dokumentierte die Temperatur dreimal täglich, fotografierte das Thermometer und schickte ihrem Vermieter eine E-Mail mit 48-Stunden-Frist. Als keine Antwort kam, beauftragte sie selbst einen Heizungsmonteur.

Parallel setzte sie die Miete um 70% herab – für 8 Tage Totalausfall.

Das Ergebnis:

Der Vermieter musste die Handwerkerrechnung (480€) erstatten. Plus Mietminderung von 360€ für den Monat. Plus Schadensersatz für die Hotelübernachtungen (drei Nächte à 90€ = 270€). Plus Nachzahlung für falsch abgerechnete Heizkosten aus dem Vorjahr (730€).

Sandras Ersparnis durch konsequentes Handeln: 1.840€.


Mietminderung bei kalter Wohnung: So viel steht dir zu

Die Minderungstabelle

Die Höhe der Minderung richtet sich nach der Schwere des Mangels:

RaumtemperaturTypische MietminderungGerichtsurteil
18–19°C10–20%AG Köln, Az. 201 C 481/10
15–17°C20–30%AG Hamburg, Az. 46 C 108/04
12–14°C30–50%LG Hamburg, Az. 307 S 130/08
Unter 12°C50–75%AG Charlottenburg, Az. 19 C 228/10
Unbewohnbar (unter 10°C)75–100%LG Berlin, Az. 65 S 70/92

So minderst du richtig

  1. Mangel schriftlich anzeigen (mit Fristsetzung)
  2. Minderung ankündigen nach Fristablauf
  3. Miete kürzen – nicht komplett einbehalten
  4. Differenz zurückhalten (nicht überweisen, aber auch nicht ausgeben)

Achtung: Mindere nie zu hoch. Bei überzogener Minderung riskierst du eine Kündigung wegen Zahlungsverzug. Im Zweifel: Lieber etwas weniger mindern und nachfordern.


Selbstvornahme: Wann du selbst handeln darfst

Nach § 536a BGB darfst du den Mangel selbst beseitigen lassen, wenn:

  • Der Vermieter mit der Reparatur in Verzug ist (Frist abgelaufen), ODER
  • Die sofortige Beseitigung nötig ist (echter Notfall)

Was gilt als Notfall?

SituationNotfall?
Frost, Vermieter nicht erreichbar✅ Ja
Heizung komplett aus, unter 10°C✅ Ja
Heizung läuft schwach, 18°C erreichbar❌ Nein, erst Frist setzen
Vermieter hat Handwerker für nächste Woche angekündigt❌ Nein

Kostenerstattung

Die Handwerkerkosten musst du zunächst vorstrecken. Danach kannst du sie:

  • Mit der nächsten Miete verrechnen
  • Schriftlich vom Vermieter einfordern
  • Im Streitfall gerichtlich geltend machen

Tipp: Hol vorher einen Kostenvoranschlag ein und informiere den Vermieter über die geschätzten Kosten. Das stärkt deine Position.


Notfallnummern & Behörden

Wenn alle Stricke reißen, gibt es Hilfe:

Notdienste

  • Heizungs-Notdienst (24/7): Lokale Handwerker über Google oder Gelbe Seiten
  • Energieversorger: Bei Gasgeruch oder Verdacht auf Gasleck → Sofort anrufen, Haus verlassen

Behörden und Beratung

  • Mieterverein: Rechtliche Erstberatung, oft kostenlos für Mitglieder
  • Verbraucherzentrale: Unabhängige Beratung zu Mietrecht
  • Gesundheitsamt: Bei Gesundheitsgefährdung durch Kälte (selten nötig, aber möglich)

Wenn der Vermieter gar nicht reagiert

  • Anwaltliche Hilfe: Bei dauerhafter Verweigerung
  • Einstweilige Verfügung: Gericht kann Vermieter zur Reparatur zwingen

Musterbrief: Kalte Wohnung melden

Musterbrief: Mängelanzeige kalte Wohnung

[Dein Name] [Deine Adresse] [PLZ Ort]

[Vermieter Name] [Vermieter Adresse] [PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Betreff: Mängelanzeige – Unzureichende Beheizbarkeit meiner Wohnung

Sehr geehrte/r [Vermieter],

hiermit zeige ich Ihnen an, dass meine Wohnung in [Adresse] seit dem [Datum] nicht ausreichend beheizbar ist. Die Raumtemperatur beträgt aktuell nur [X]°C (siehe beigefügtes Temperaturprotokoll), obwohl die Außentemperatur bei [X]°C liegt.

Nach § 535 BGB sind Sie verpflichtet, die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Eine Raumtemperatur unter 20°C im Wohnbereich erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Ich fordere Sie auf, den Mangel bis spätestens [Datum – 24-48 Stunden bei Frost, sonst 3-5 Tage] zu beheben.

Sollte der Mangel bis dahin nicht behoben sein, werde ich die Miete gemäß § 536 BGB angemessen mindern und gegebenenfalls einen Fachbetrieb auf Ihre Kosten beauftragen (§ 536a Abs. 2 BGB).

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift] [Dein Name]

Anlage: Temperaturprotokoll vom [Datum] bis [Datum]

Ersetze die Platzhalter in [eckigen Klammern] mit deinen Daten


Was du vermeiden solltest

Auch wenn die Situation frustrierend ist – halte dich an die Spielregeln:

Nicht tun:

  • Miete komplett einbehalten (zu riskant)
  • Reparatur ohne vorherige Fristsetzung beauftragen
  • Nur mündlich beschweren (keine Beweise)
  • Heizung manipulieren oder eigenmächtig reparieren

Stattdessen:

  • Alles dokumentieren
  • Schriftlich kommunizieren
  • Fristen setzen
  • Angemessen mindern

Häufige Fragen zur kalten Wohnung

Wie kalt darf meine Wohnung sein?
Tagsüber musst du im Wohnzimmer mindestens 20°C erreichen können, im Bad sogar 22°C. Nachts darf es etwas kühler sein – aber unter 18°C im Wohnbereich ist ein Mangel. Schafft deine Heizung das nicht, obwohl du sie voll aufdrehst? Dann ist dein Vermieter am Zug.
Wie viel Miete kann ich bei kalter Wohnung mindern?
Das hängt davon ab, wie kalt es ist. Bei 18°C sind 10-20% üblich, bei 15°C schon 20-30%, und wenn deine Wohnung unter 12°C fällt, kannst du 50% und mehr mindern. Komplett unbewohnbar? Dann bis zu 100%. Aber: Dokumentiere die Temperaturen, sonst wird es im Streitfall schwierig.
Muss ich warten, bis der Vermieter reagiert?
Grundsätzlich ja – du solltest ihm eine angemessene Frist setzen. Bei Frost reichen 24 Stunden, sonst 2-3 Tage. Aber wenn es ein echter Notfall ist und der Vermieter nicht erreichbar: Dann darfst du sofort selbst handeln und einen Handwerker rufen. Die Kosten bekommst du zurück.
Was ist ein 'echter Notfall'?
Frost draußen, unter 12°C drinnen, Vermieter trotz mehrerer Versuche nicht erreichbar – das ist ein Notfall. Bei milderen Temperaturen oder wenn der Vermieter bereits einen Handwerker für nächste Woche angekündigt hat, musst du warten.
Kann ich ins Hotel und der Vermieter muss zahlen?
Wenn die Wohnung wirklich unbewohnbar ist – also dauerhaft unter 10°C – ja. Aber kündige es vorher schriftlich an und such dir kein Luxushotel aus. Die Kosten müssen 'angemessen' sein, sonst bleibt ein Teil bei dir hängen.
Was wenn mein Vermieter sagt, ich heize falsch?
Ein beliebter Trick. Aber wenn du nachweisen kannst, dass du die Heizung voll aufdrehst und trotzdem frierst, ist nicht dein Heizverhalten das Problem. Deshalb: Fotografiere die Thermostatstellung. Zeige, dass alle Heizkörper auf Maximum stehen. Das entkräftet das Argument.


Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. In komplexen Fällen empfehlen wir, einen Fachanwalt oder den Mieterverein zu kontaktieren.

HT

HeizkostenChecker Team

Veröffentlicht am 21. Januar 2026

Themen:Kalte WohnungMindesttemperaturMietminderungMieterrechteHeizungWinter

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