Die Grundsteuerreform ist da – und sie betrifft auch Mieter. Ab 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Regeln berechnet. Für manche bedeutet das höhere, für andere niedrigere Nebenkosten. Wie du die Grundsteuer in deiner Abrechnung prüfst und was du wissen musst, erfährst du hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundsteuerreform gilt ab 1. Januar 2025
- Grundsteuer ist umlagefähig (§ 2 Nr. 1 BetrKV)
- Neue Berechnung: Kann steigen oder fallen
- Regional unterschiedlich: Bundesländer haben eigene Modelle
- Prüfung: Achte auf plausible Beträge in der Abrechnung
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Grundbesitz, die Eigentümer an die Gemeinde zahlen. Sie finanziert kommunale Leistungen wie Straßen, Schulen und Infrastruktur.
Umlagefähigkeit auf Mieter
Nach der Betriebskostenverordnung (§ 2 Nr. 1 BetrKV) (öffnet in neuem Tab) darf der Vermieter die Grundsteuer als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Das ist seit Jahrzehnten gängige Praxis.
Voraussetzung: Im Mietvertrag muss vereinbart sein, dass Betriebskosten umgelegt werden (was bei den meisten Verträgen der Fall ist).
Was ändert sich 2025?
Die Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Grundsteuerberechnung für verfassungswidrig erklärt, weil sie auf veralteten Werten (von 1964 im Westen, 1935 im Osten!) basierte. Die Reform tritt ab 2025 in Kraft.
Die neuen Berechnungsmodelle
Die Bundesländer haben unterschiedliche Modelle gewählt:
| Modell | Bundesländer | Faktoren |
|---|---|---|
| Bundesmodell | Berlin, Brandenburg, Bremen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | Bodenrichtwert, Gebäudefläche, Miete |
| Bodenwertmodell | Baden-Württemberg | Nur Bodenwert |
| Flächenmodell | Bayern | Grundstücks- und Gebäudefläche |
| Modifizierte Modelle | Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen | Varianten der obigen |
Was bedeutet das für deine Grundsteuer?
Je nach Standort und Modell kann die Grundsteuer:
- Steigen: Besonders in gefragten Innenstadtlagen
- Fallen: In ländlichen Regionen oder Stadtrandlagen
- Gleich bleiben: Wenn die Kommune den Hebesatz anpasst
Wichtig: Viele Kommunen passen ihre Hebesätze an, um das Gesamtaufkommen stabil zu halten. Die individuelle Belastung kann trotzdem variieren.
Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung prüfen
Worauf du achten solltest
1. Position vorhanden? Die Grundsteuer sollte als eigene Position in der Abrechnung auftauchen.
2. Plausibilität Grobe Richtwerte für die Grundsteuer pro Wohnung:
- Kleine Wohnung (50 m²): 100–300 €/Jahr
- Mittlere Wohnung (70 m²): 150–400 €/Jahr
- Große Wohnung (100 m²): 200–500 €/Jahr
Diese Werte variieren stark je nach Region!
3. Vergleich mit Vorjahr Durch die Reform können sich die Beträge 2025 ändern. Ein Anstieg oder Rückgang ist normal – aber extreme Sprünge solltest du hinterfragen.
Häufige Fehler
Fehler 1: Grundsteuer gar nicht aufgeführt Manche Vermieter vergessen die Position. Das bedeutet aber nicht, dass du später nachzahlen musst – was nicht abgerechnet wurde, ist für diese Periode verfallen.
Fehler 2: Grundsteuer zu hoch Prüfe, ob nur die Grundsteuer umgelegt wird – nicht etwa andere Steuern oder Abgaben.
Fehler 3: Falscher Anteil Die Grundsteuer wird meist nach Wohnfläche verteilt. Stimmt dein Anteil mit dem Mietvertrag überein?
Dein Recht auf Belegeinsicht
Du kannst vom Vermieter die Vorlage des Grundsteuerbescheids verlangen. So prüfst du:
- Stimmt der Gesamtbetrag?
- Wurde korrekt auf die Wohnungen verteilt?
- Gab es Änderungen durch die Reform?
Mehr zur Belegeinsicht in unserem Artikel Belegeinsicht bei der Nebenkostenabrechnung.
Was du bei starkem Anstieg tun kannst
Schritt 1: Nachfragen
Bitte den Vermieter um Erklärung. Mögliche Gründe:
- Grundsteuerreform (neuer Bescheid)
- Hebesatz-Änderung der Kommune
- Neuberechnung des Grundstückswerts
Schritt 2: Belege prüfen
Fordere den Grundsteuerbescheid an und vergleiche mit der Abrechnung.
Schritt 3: Bei Fehlern widersprechen
Wenn der abgerechnete Betrag nicht mit dem Bescheid übereinstimmt, widersprich schriftlich.
Hinweis: Die Grundsteuer selbst kannst du als Mieter nicht anfechten – nur die korrekte Umlage in der Nebenkostenabrechnung.

