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Rauchmelder: Sind die Kosten umlagefähig? (2025)

Welche Rauchmelder-Kosten darf der Vermieter auf Mieter umlegen? Wartung ja, Anschaffung nein – die Regeln einfach erklärt.

HT
HeizkostenChecker Team
4 Min. Lesezeit

Rauchmelder sind in allen Bundesländern Pflicht – und sie verursachen Kosten. Aber welche davon darf der Vermieter auf dich als Mieter umlegen? Die Antwort ist nicht so einfach, wie viele denken.

In diesem Artikel erfährst du, welche Rauchmelder-Kosten umlagefähig sind und welche nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wartungskosten: Umlagefähig ✅
  • Anschaffung/Kauf: Nicht umlagefähig ❌
  • Mietkosten für Rauchmelder: Umstritten (meist nicht umlagefähig)
  • Batterie-Austausch: Meist in Wartung enthalten
  • Prüfe: Sind nur Wartungskosten abgerechnet?

Die Grundregel

Was ist umlagefähig?

Nach der Betriebskostenverordnung (§ 2 Nr. 17 BetrKV) (öffnet in neuem Tab) sind laufende Kosten für Betriebssicherheit umlagefähig. Dazu gehören die Wartungskosten für Rauchmelder.

Was ist NICHT umlagefähig?

  • Anschaffungskosten (Kauf der Rauchmelder)
  • Installationskosten (erstmalige Montage)
  • Reparaturkosten (defekte Geräte ersetzen)

Diese Kosten muss der Vermieter selbst tragen – sie sind keine Betriebskosten.

Wartungskosten im Detail

Was umfasst die Wartung?

Eine Rauchmelder-Wartung beinhaltet:

  • Funktionsprüfung
  • Sichtprüfung auf Beschädigungen
  • Batterieprüfung/Austausch
  • Reinigung bei Bedarf
  • Dokumentation

Typische Kosten

PositionKosten pro Gerät/Jahr
Wartung (Standard)3–8 €
Batterie-Austauschmeist inklusive
Dokumentationmeist inklusive

Bei 4 Rauchmeldern pro Wohnung: 12–32 €/Jahr

Wie wird abgerechnet?

Die Wartungskosten werden meist nach Wohneinheiten oder Anzahl der Rauchmelder verteilt.

Der Streitfall: Miet-Rauchmelder

Viele Vermieter kaufen die Rauchmelder nicht, sondern mieten sie von einem Dienstleister. Das Gesamtpaket (Gerät + Wartung) wird dann als "Rauchmelderservice" abgerechnet.

Die Rechtslage

Die Rechtsprechung ist uneinheitlich:

Urteil 1 (BGH 2022): Mietkosten für Rauchmelder sind nicht umlagefähig, weil sie wirtschaftlich dem Kauf gleichkommen.

Einige Gerichte: Sehen das Gesamtpaket als umlagefähig, wenn nicht trennbar.

Was bedeutet das für dich?

  • Nur "Wartung" abgerechnet: Umlagefähig
  • "Rauchmelderservice" (Miete + Wartung): Widersprich und fordere Aufschlüsselung
  • Miete separat ausgewiesen: Nicht umlagefähig

So prüfst du die Abrechnung

Schritt 1: Position finden

Suche in der Nebenkostenabrechnung nach:

  • "Rauchmelder"
  • "Rauchwarnmelder"
  • "Brandschutz"
  • "Wartung Rauchmelder"

Schritt 2: Art der Kosten prüfen

Umlagefähig:

  • "Wartung Rauchmelder"
  • "Rauchmelder-Inspektion"
  • "Funktionsprüfung Rauchwarnmelder"

Nicht umlagefähig:

  • "Rauchmeldermiete"
  • "Anschaffung Rauchmelder"
  • "Rauchmelderservice" (falls Miete enthalten)

Schritt 3: Betrag prüfen

Plausible Wartungskosten: 3–8 € pro Gerät und Jahr

Bei 4 Geräten und einer Gesamtrechnung von 100 €/Jahr solltest du stutzig werden.

Was tun bei falscher Abrechnung?

Widerspruch einlegen

Wenn nicht umlagefähige Kosten abgerechnet wurden:

  1. Schriftlich widersprechen
  2. Konkret benennen, welche Position falsch ist
  3. Aufschlüsselung fordern (Miete vs. Wartung)
  4. Strittigen Betrag einbehalten oder unter Vorbehalt zahlen

Musterformulierung

"Ich widerspreche der Umlage der Position 'Rauchmelderservice' in Höhe von [Betrag]. Nach der Rechtsprechung des BGH sind die Mietkosten für Rauchmelder nicht als Betriebskosten umlagefähig. Ich bitte um Aufschlüsselung in Wartungskosten (umlagefähig) und Mietkosten (nicht umlagefähig)."

Häufige Fragen zu Rauchmelder-Kosten

Darf der Vermieter Rauchmelder-Kosten auf Mieter umlegen?
Nur die Wartungskosten sind umlagefähig (ca. 3-8 € pro Gerät und Jahr). Anschaffung, Installation und Mietkosten für Rauchmelder sind nicht umlagefähig und müssen vom Vermieter selbst getragen werden.
Was ist mit Miet-Rauchmeldern?
Die Mietkosten für Rauchmelder sind nach aktueller BGH-Rechtsprechung nicht umlagefähig, da sie wirtschaftlich dem Kauf gleichkommen. Nur der Wartungsanteil darf umgelegt werden. Fordere bei Pauschalbeträgen eine Aufschlüsselung.
Wie hoch dürfen die Wartungskosten sein?
Übliche Wartungskosten liegen bei 3-8 € pro Rauchmelder und Jahr. Bei 4 Geräten pro Wohnung sind 12-32 € pro Jahr plausibel. Deutlich höhere Beträge solltest du hinterfragen.
Wer ist für die Wartung der Rauchmelder zuständig?
Das hängt vom Bundesland ab. In den meisten Ländern ist der Vermieter für Einbau UND Wartung zuständig. In wenigen Ländern (z.B. Mecklenburg-Vorpommern) kann die Wartungspflicht auf den Mieter übertragen werden.
Was mache ich, wenn falsche Kosten abgerechnet wurden?
Widersprich schriftlich innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung. Benenne konkret die falsche Position und fordere eine Aufschlüsselung oder Korrektur. Den strittigen Betrag kannst du einbehalten.
HT

HeizkostenChecker Team

Veröffentlicht am 15. Januar 2025

Themen:RauchmelderNebenkostenBetriebskostenWartung

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