Rauchmelder sind in allen Bundesländern Pflicht – und sie verursachen Kosten. Aber welche davon darf der Vermieter auf dich als Mieter umlegen? Die Antwort ist nicht so einfach, wie viele denken.
In diesem Artikel erfährst du, welche Rauchmelder-Kosten umlagefähig sind und welche nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Wartungskosten: Umlagefähig ✅
- Anschaffung/Kauf: Nicht umlagefähig ❌
- Mietkosten für Rauchmelder: Umstritten (meist nicht umlagefähig)
- Batterie-Austausch: Meist in Wartung enthalten
- Prüfe: Sind nur Wartungskosten abgerechnet?
Die Grundregel
Was ist umlagefähig?
Nach der Betriebskostenverordnung (§ 2 Nr. 17 BetrKV) (öffnet in neuem Tab) sind laufende Kosten für Betriebssicherheit umlagefähig. Dazu gehören die Wartungskosten für Rauchmelder.
Was ist NICHT umlagefähig?
- Anschaffungskosten (Kauf der Rauchmelder)
- Installationskosten (erstmalige Montage)
- Reparaturkosten (defekte Geräte ersetzen)
Diese Kosten muss der Vermieter selbst tragen – sie sind keine Betriebskosten.
Wartungskosten im Detail
Was umfasst die Wartung?
Eine Rauchmelder-Wartung beinhaltet:
- Funktionsprüfung
- Sichtprüfung auf Beschädigungen
- Batterieprüfung/Austausch
- Reinigung bei Bedarf
- Dokumentation
Typische Kosten
| Position | Kosten pro Gerät/Jahr |
|---|---|
| Wartung (Standard) | 3–8 € |
| Batterie-Austausch | meist inklusive |
| Dokumentation | meist inklusive |
Bei 4 Rauchmeldern pro Wohnung: 12–32 €/Jahr
Wie wird abgerechnet?
Die Wartungskosten werden meist nach Wohneinheiten oder Anzahl der Rauchmelder verteilt.
Der Streitfall: Miet-Rauchmelder
Viele Vermieter kaufen die Rauchmelder nicht, sondern mieten sie von einem Dienstleister. Das Gesamtpaket (Gerät + Wartung) wird dann als "Rauchmelderservice" abgerechnet.
Die Rechtslage
Die Rechtsprechung ist uneinheitlich:
Urteil 1 (BGH 2022): Mietkosten für Rauchmelder sind nicht umlagefähig, weil sie wirtschaftlich dem Kauf gleichkommen.
Einige Gerichte: Sehen das Gesamtpaket als umlagefähig, wenn nicht trennbar.
Was bedeutet das für dich?
- Nur "Wartung" abgerechnet: Umlagefähig
- "Rauchmelderservice" (Miete + Wartung): Widersprich und fordere Aufschlüsselung
- Miete separat ausgewiesen: Nicht umlagefähig
So prüfst du die Abrechnung
Schritt 1: Position finden
Suche in der Nebenkostenabrechnung nach:
- "Rauchmelder"
- "Rauchwarnmelder"
- "Brandschutz"
- "Wartung Rauchmelder"
Schritt 2: Art der Kosten prüfen
Umlagefähig:
- "Wartung Rauchmelder"
- "Rauchmelder-Inspektion"
- "Funktionsprüfung Rauchwarnmelder"
Nicht umlagefähig:
- "Rauchmeldermiete"
- "Anschaffung Rauchmelder"
- "Rauchmelderservice" (falls Miete enthalten)
Schritt 3: Betrag prüfen
Plausible Wartungskosten: 3–8 € pro Gerät und Jahr
Bei 4 Geräten und einer Gesamtrechnung von 100 €/Jahr solltest du stutzig werden.
Was tun bei falscher Abrechnung?
Widerspruch einlegen
Wenn nicht umlagefähige Kosten abgerechnet wurden:
- Schriftlich widersprechen
- Konkret benennen, welche Position falsch ist
- Aufschlüsselung fordern (Miete vs. Wartung)
- Strittigen Betrag einbehalten oder unter Vorbehalt zahlen
Musterformulierung
"Ich widerspreche der Umlage der Position 'Rauchmelderservice' in Höhe von [Betrag]. Nach der Rechtsprechung des BGH sind die Mietkosten für Rauchmelder nicht als Betriebskosten umlagefähig. Ich bitte um Aufschlüsselung in Wartungskosten (umlagefähig) und Mietkosten (nicht umlagefähig)."

