Der Garten sieht gepflegt aus – aber was kostet dich das als Mieter? Gartenpflege kann ein überraschend großer Posten in der Nebenkostenabrechnung sein. Doch nicht alles, was der Vermieter abrechnet, ist auch erlaubt.
In diesem Artikel erfährst du, welche Gartenpflegekosten umlagefähig sind und wo Vermieter oft zu viel berechnen.
Das Wichtigste in Kürze
- Umlagefähig: Laufende Pflege (Rasenmähen, Heckenschnitt)
- Nicht umlagefähig: Neuanlage, Umgestaltung, große Baumfällungen
- Eigenleistung: Vermieter darf nur tatsächliche Kosten umlegen
- Häufiger Fehler: Zu hohe Pauschalen ohne Nachweis
- Prüfen: Sind die Kosten angemessen?
Was ist umlagefähig?
Nach § 2 Nr. 10 der Betriebskostenverordnung (öffnet in neuem Tab) sind die Kosten der Gartenpflege umlagefähig. Aber was zählt dazu?
Umlagefähige Gartenpflege
| Position | Umlagefähig? | Begründung |
|---|---|---|
| Rasenmähen | ✅ Ja | Laufende Pflege |
| Heckenschnitt | ✅ Ja | Laufende Pflege |
| Laubentfernung | ✅ Ja | Laufende Pflege |
| Düngen | ✅ Ja | Pflegearbeiten |
| Bewässerung | ✅ Ja | Laufende Kosten |
| Pflege von Beeten | ✅ Ja | Laufende Pflege |
| Kleinere Gehölzschnitte | ✅ Ja | Pflegearbeiten |
Nicht umlagefähige Arbeiten
| Position | Umlagefähig? | Begründung |
|---|---|---|
| Neuanlage des Gartens | ❌ Nein | Investition |
| Baumpflanzung | ❌ Nein | Neuanlage |
| Große Baumfällung | ❌ Nein | Instandhaltung |
| Umgestaltung | ❌ Nein | Investition |
| Teichanlage | ❌ Nein | Neuanlage |
| Reparatur Gartengeräte | ❌ Nein | Instandhaltung |
Die Grauzone: Baumpflege
Baumpflege ist ein häufiger Streitpunkt:
- Umlagefähig: Regelmäßiger Rückschnitt, Kronenpflege
- Nicht umlagefähig: Fällung kranker/alter Bäume, Sturmschadenbeseitigung
Faustregel: Alles, was zur Erhaltung des Gartens dient, ist umlagefähig. Was den Garten verändert oder wiederherstellt, nicht.
Wer darf die Gartenpflege machen?
Professioneller Gärtner
Die meisten Vermieter beauftragen einen Gartenpflegedienst. Die Rechnungen sind dann einfach prüfbar.
Hausmeister
Oft übernimmt der Hausmeister die Gartenpflege. In diesem Fall:
- Muss der Anteil in der Hausmeisterrechnung ausgewiesen sein
- Dürfen keine doppelten Kosten entstehen
Vermieter selbst
Erbringt der Vermieter die Leistung selbst, darf er nur ortsübliche Kosten ansetzen – nicht mehr als ein professioneller Anbieter verlangen würde.
Achtung: Der Vermieter darf keinen "Stundenlohn" für sich selbst abrechnen!
Typische Kosten
Richtwerte für Gartenpflege
| Leistung | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Rasenmähen (pro 100 m²/Jahr) | 200–400 € |
| Heckenschnitt (pro 10 lfd. m) | 50–100 € |
| Laub entfernen (pro Jahr) | 100–300 € |
| Gesamtpflege (pro Jahr) | 500–2.000 € |
Pro Wohnung: Bei 10 Wohnungen und 1.500 € Gesamtkosten = 150 €/Jahr
Wann sind die Kosten zu hoch?
- Mehr als 300 €/Jahr für eine kleine Wohnung ohne eigenen Garten
- Starke Steigerung zum Vorjahr ohne ersichtlichen Grund
- Pauschale ohne Nachweis konkreter Arbeiten
So prüfst du die Abrechnung
Schritt 1: Position finden
Suche nach:
- "Gartenpflege"
- "Grünanlagenpflege"
- "Außenanlagen"
- Manchmal auch unter "Hausmeister"
Schritt 2: Gesamtkosten prüfen
Vergleiche mit Vorjahren. Extreme Steigerungen sollten begründet sein.
Schritt 3: Belege anfordern
Bei Zweifeln: Fordere die Rechnungen des Gärtners an. Dort siehst du:
- Welche Arbeiten durchgeführt wurden
- Ob nicht umlagefähige Arbeiten enthalten sind
- Ob die Kosten angemessen sind
Schritt 4: Nicht umlagefähiges rausrechnen
Wenn Neuanlagen oder Instandsetzungen enthalten sind:
- Widersprich diesem Anteil
- Fordere Neuberechnung
Häufige Fehler bei Gartenpflege-Umlage
Fehler 1: Baumpflanzung als "Pflege"
Das Pflanzen neuer Bäume ist keine Pflege, sondern Neuanlage – nicht umlagefähig.
Fehler 2: Einmalige Arbeiten über Jahre verteilen
Manche Vermieter versuchen, einmalige Kosten (z.B. Baumfällung) über mehrere Jahre in die Abrechnung zu schmuggeln. Das ist nicht erlaubt.
Fehler 3: Überhöhte Eigenleistung
Wenn der Vermieter selbst gärtnert, aber überhöhte Beträge ansetzt.
Fehler 4: Doppelte Berechnung
Gartenpflege wird einmal unter "Gartenpflege" und nochmal unter "Hausmeister" abgerechnet.

