127 Euro. So viel hat Sandra aus München von ihrem Vermieter zurückbekommen – für CO2-Kosten, die sie eigentlich gar nicht alleine hätte zahlen müssen.
Das Verrückte daran: Sandra wusste ein ganzes Jahr lang nicht, dass ihr dieses Geld zusteht. Erst als sie ihre Gasrechnung genauer las, wurde sie stutzig. Ein kurzer Brief an den Vermieter – und sechs Wochen später war das Geld auf ihrem Konto.
Was Sandra wusste und viele Mieter nicht wissen: Seit 2023 müssen Vermieter einen Teil der CO2-Kosten übernehmen. Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto mehr. Bei schlecht gedämmten Altbauten sind das bis zu 95 Prozent. Bei Sandras Wohnung waren es 60 Prozent.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 2023 müssen Vermieter einen Teil der CO2-Kosten tragen – je nach Gebäudezustand bis zu 95%
- Das 10-Stufen-Modell bestimmt, wer wie viel zahlt
- Bei Gasetagenheizung musst du selbst aktiv werden und die Erstattung einfordern
- Frist: 12 Monate nach Erhalt deiner Gasrechnung
- CO2-Preis 2025: 55€/Tonne, 2026: 55-65€/Tonne (Korridor)
- Durchschnittliche Erstattung: 50-150€ pro Jahr
Was ist die CO2-Kostenaufteilung überhaupt?
Seit 2021 gibt es in Deutschland einen Preis auf CO2-Emissionen. Wer Öl oder Gas verbrennt, zahlt für jede Tonne CO2, die dabei entsteht. Das verteuert das Heizen – und soll uns alle zum Energiesparen motivieren.
Das Problem: Mieter können zwar sparsam heizen, aber sie haben keinen Einfluss darauf, wie gut ihr Haus gedämmt ist oder wie effizient die Heizung arbeitet. Das liegt in der Hand des Vermieters.
Deshalb gilt seit dem 1. Januar 2023 das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Der Grundgedanke ist einfach: Wer für den energetischen Zustand eines Gebäudes verantwortlich ist, soll auch einen Teil der CO2-Kosten tragen. Je schlechter die Energiebilanz, desto höher der Vermieteranteil.
Für dich als Mieter bedeutet das: Du hast Anspruch auf Geld – entweder als Gutschrift in deiner Heizkostenabrechnung oder, bei Gasetagenheizung, als direkte Erstattung.
So funktioniert das 10-Stufen-Modell
Die Aufteilung der CO2-Kosten richtet sich nach dem Energieverbrauch deines Gebäudes. Gemessen wird in Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Je höher dieser Wert, desto mehr zahlt dein Vermieter.
| Stufe | CO2-Ausstoß (kg/m²/Jahr) | Vermieteranteil | Mieteranteil |
|---|---|---|---|
| 1 | unter 12 (EH 55-Standard) | 0% | 100% |
| 2 | 12 bis unter 17 | 10% | 90% |
| 3 | 17 bis unter 22 | 20% | 80% |
| 4 | 22 bis unter 27 | 30% | 70% |
| 5 | 27 bis unter 32 | 40% | 60% |
| 6 | 32 bis unter 37 | 50% | 50% |
| 7 | 37 bis unter 42 | 55% | 45% |
| 8 | 42 bis unter 47 | 60% | 40% |
| 9 | 47 bis unter 52 | 65% | 35% |
| 10 | ab 52 | 95% | 5% |
Ein Beispiel macht das greifbarer: Ein typischer unsanierter Altbau aus den 1960er-Jahren liegt oft bei 35-45 kg CO2 pro Quadratmeter. Das entspricht Stufe 6 bis 8 – dein Vermieter müsste also 50 bis 60 Prozent der CO2-Kosten übernehmen.
Moderne Neubauten oder gut sanierte Gebäude erreichen dagegen oft den EH-55-Standard (unter 12 kg/m²). Hier trägst du als Mieter die CO2-Kosten komplett – aber sie sind auch deutlich niedriger.
Musst du selbst aktiv werden? Die entscheidende Frage
Hier wird es wichtig, denn nicht alle Mieter werden automatisch entlastet. Es gibt drei verschiedene Situationen:
Fall 1: Zentralheizung (der einfache Fall)
Du bekommst eine Heizkostenabrechnung von deinem Vermieter oder der Hausverwaltung. In diesem Fall muss dein Vermieter die CO2-Kosten automatisch aufteilen. Du musst nichts tun – die Entlastung erscheint direkt in deiner Abrechnung.
Prüfe trotzdem, ob die Aufteilung korrekt vorgenommen wurde. Deine Abrechnung muss folgende Angaben enthalten: den CO2-Ausstoß des Gebäudes, die angewandte Stufe, den Gesamtbetrag der CO2-Kosten und die Aufteilung zwischen dir und dem Vermieter.
Fall 2: Gasetagenheizung (hier musst DU handeln)
Du hast einen eigenen Gaszähler und bekommst die Rechnung direkt vom Gasversorger? Dann zahlst du die CO2-Kosten zunächst komplett selbst – und musst dir den Vermieteranteil aktiv zurückholen.
Das betrifft rund 2,8 Millionen Haushalte in Deutschland. Laut einer ista-Studie wissen 38 Prozent dieser Mieter nicht, dass ihnen eine Erstattung zusteht. Das ist bares Geld, das verschenkt wird.
Fall 3: Gemietetes Einfamilienhaus mit eigenem Heizöl-/Gasvertrag
Ähnlich wie bei der Gasetagenheizung: Du bezahlst den Brennstoff selbst und musst die Erstattung beim Vermieter einfordern.
Schnell-Check: Welcher Fall bist du?
- Heizkostenabrechnung vom Vermieter? → Fall 1 (automatisch)
- Eigener Gasvertrag für deine Wohnung? → Fall 2 (selbst einfordern)
- Gemietetes Haus, eigene Öl-/Gasbestellung? → Fall 3 (selbst einfordern)
Rechenbeispiel: So viel kannst du zurückholen
Nehmen wir ein konkretes Beispiel – eine 70-Quadratmeter-Wohnung mit Gasetagenheizung.
Die Ausgangslage:
- Wohnfläche: 70 m²
- Jahresverbrauch Gas: 12.000 kWh
- CO2-Preis 2025: 55€ pro Tonne
Schritt 1: CO2-Ausstoß berechnen
Der Emissionsfaktor für Erdgas liegt bei etwa 0,202 kg CO2 pro kWh.
12.000 kWh × 0,202 kg/kWh = 2.424 kg CO2 = 2,424 Tonnen CO2
Schritt 2: CO2-Kosten berechnen
2,424 Tonnen × 55€ = 133,32€ CO2-Kosten pro Jahr
Schritt 3: Spezifischen CO2-Ausstoß ermitteln
2.424 kg ÷ 70 m² = 34,6 kg CO2 pro m² und Jahr
Laut Tabelle entspricht das Stufe 6 → 50% Vermieteranteil
Schritt 4: Erstattung berechnen
133,32€ × 50% = 66,66€ Erstattungsanspruch
Bei steigenden CO2-Preisen (2026: bis 65€/Tonne) und höherem Verbrauch kann der Betrag deutlich höher ausfallen. In schlecht gedämmten Gebäuden (Stufe 9-10) sind 150-200€ pro Jahr keine Seltenheit.
Schritt für Schritt: Erstattung einfordern
Du hast eine Gasetagenheizung oder ein gemietetes Haus mit eigenem Heizvertrag? Dann musst du selbst aktiv werden. So gehst du vor:
Was du brauchst:
- Deine Gasrechnung (dort stehen Verbrauch und oft auch die CO2-Kosten)
- Die Wohnfläche deiner Wohnung (steht im Mietvertrag)
- Optional: Den BMWK-Rechner unter co2kostenaufteilung.bmwk.de (öffnet in neuem Tab)
Die Frist:
Du hast 12 Monate nach Erhalt deiner Gasrechnung Zeit, die Erstattung geltend zu machen. Verpasst du diese Frist, verfällt dein Anspruch für diesen Abrechnungszeitraum.
Der Ablauf:
- Berechne deinen Anspruch (mit dem BMWK-Rechner oder nach dem Schema oben)
- Schicke einen Brief an deinen Vermieter (Muster unten)
- Dein Vermieter hat 12 Monate Zeit zur Erstattung – oder kann mit der nächsten Nebenkostenabrechnung verrechnen
Musterbrief für die Erstattung
[Dein Name] [Deine Adresse] [PLZ Ort]
[Name des Vermieters] [Adresse des Vermieters] [PLZ Ort]
[Ort], den [Datum]
Betreff: Erstattung meines Anteils an den CO2-Kosten gemäß § 5 Abs. 3 CO2KostAufG
Sehr geehrte/r [Name],
hiermit mache ich meinen Anspruch auf anteilige Erstattung der CO2-Kosten für den Abrechnungszeitraum [Zeitraum, z.B. 01.01.2025 - 31.12.2025] geltend.
Meine Wohnung in der [Adresse] hat eine Wohnfläche von [X] m². Ich versorge mich selbst mit Gas über einen eigenen Vertrag mit [Gasversorger].
Für den genannten Zeitraum habe ich laut beiliegender Gasrechnung [X] kWh Gas verbraucht. Daraus ergibt sich:
- CO2-Ausstoß: [X] kg CO2
- CO2-Kosten (bei [X] €/Tonne): [X] €
- Spezifischer CO2-Ausstoß: [X] kg/m²/Jahr
- Einstufung nach CO2KostAufG: Stufe [X]
- Vermieteranteil: [X] %
Ich bitte Sie daher um Erstattung von [Betrag] € gemäß § 5 Abs. 3 CO2KostAufG.
Eine Kopie meiner Gasrechnung liegt diesem Schreiben bei.
Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum [Datum + 4 Wochen] auf folgendes Konto:
IBAN: [Deine IBAN] BIC: [Deine BIC]
Alternativ können Sie den Betrag mit meiner nächsten Nebenkostenabrechnung verrechnen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift] [Dein Name]
Anlage: Kopie der Gasrechnung
Ersetze die Platzhalter in [eckigen Klammern] mit deinen Daten
Praxisbeispiel: So hat Sandra 127€ zurückgeholt
Sandra aus München wohnt in einer 55-Quadratmeter-Wohnung mit Gasetagenheizung. Als sie im März 2025 ihre Gasrechnung für 2024 erhielt, fiel ihr eine Position auf: "CO2-Kosten: 212,40€".
Sie hatte davon gehört, dass Vermieter etwas übernehmen müssen – aber wie viel?
Was Sandra tat:
- Sie nutzte den BMWK-Rechner und gab ihre Daten ein: 9.800 kWh Verbrauch, 55 m² Wohnfläche
- Der Rechner zeigte: 36,1 kg CO2 pro m² – Stufe 7, also 55% Vermieteranteil
- Sie kopierte den Musterbrief, fügte ihre Daten ein und schickte ihn per Einschreiben
Das Ergebnis:
Nach sechs Wochen ohne Reaktion fragte Sandra telefonisch nach. Der Vermieter hatte den Brief übersehen, bestätigte aber den Anspruch. Zwei Wochen später waren 127,44€ auf ihrem Konto.
"Ich hätte nicht gedacht, dass es so einfach ist", sagt Sandra. "Der Brief hat mich zehn Minuten gekostet – für 127 Euro Stundenlohn würde ich jeden Job machen."
Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Dein Vermieter ignoriert deinen Brief? Das ist leider nicht selten. Hier sind deine Optionen:
Stufe 1: Erinnerung mit Fristsetzung
Schicke nach 4-6 Wochen eine Erinnerung per Einschreiben. Setze eine konkrete Frist von 14 Tagen.
Stufe 2: Mieterverein einschalten
Als Mitglied im Mieterverein bekommst du rechtliche Unterstützung. Ein Anwaltsschreiben wirkt oft Wunder. Die Mitgliedschaft kostet etwa 60-100€ pro Jahr – bei einem Erstattungsanspruch von 100€+ kann sich das schnell lohnen.
Stufe 3: Mit Miete verrechnen
Nach § 5 Abs. 4 CO2KostAufG darfst du den Erstattungsanspruch mit deiner Miete verrechnen, wenn der Vermieter nicht innerhalb von 12 Monaten zahlt. Dokumentiere alles sorgfältig und hole dir vorher rechtliche Beratung.
Stufe 4: Gerichtliches Mahnverfahren
Bei klaren Ansprüchen und unkooperativen Vermietern kannst du ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Das kostet je nach Streitwert etwa 30-50€ und führt oft dazu, dass der Vermieter doch zahlt.
Häufige Fragen zur CO2-Kostenaufteilung
Gilt die CO2-Kostenaufteilung auch für Heizöl?
Was ist mit Denkmalschutz?
Steigt der CO2-Preis weiter?
Muss der Vermieter die Stufe nachweisen?
Was, wenn ich einen Gasherd habe?
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen oder Streitigkeiten mit dem Vermieter empfehlen wir, den örtlichen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht zu kontaktieren.
Quellen und weiterführende Links:

