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Mieterhöhung nach Heizungsmodernisierung (2025)

Darf der Vermieter nach Heizungstausch die Miete erhöhen? Modernisierungsumlage erklärt: Berechnung, Grenzen und deine Rechte als Mieter.

HT
HeizkostenChecker Team
5 Min. Lesezeit

Der Vermieter hat die alte Heizung gegen eine moderne Wärmepumpe ausgetauscht – und jetzt soll die Miete steigen? Das ist grundsätzlich erlaubt, aber es gibt strenge Regeln. Nicht jede Erhöhung ist rechtmäßig.

In diesem Artikel erfährst du, wann eine Mieterhöhung nach Heizungsmodernisierung zulässig ist, wie viel der Vermieter verlangen darf und welche Rechte du hast.

Das Wichtigste in Kürze

  • Modernisierungsumlage: 8% der Kosten pro Jahr auf die Miete
  • Kappungsgrenze: Max. 2 €/m² in 6 Jahren (bei Miete unter 7 €/m²: 3 €)
  • Abzug: Ersparte Instandhaltungskosten müssen abgezogen werden
  • Härtefall: Unzumutbare Belastung kann Erhöhung verhindern
  • Ankündigungspflicht: 3 Monate vor Beginn der Arbeiten

Was ist eine Modernisierungsumlage?

Die Modernisierungsumlage ist ein gesetzliches Instrument, mit dem Vermieter die Kosten für wertsteigernde Maßnahmen auf die Miete umlegen können (§ 559 BGB (öffnet in neuem Tab)).

Modernisierung vs. Instandhaltung

Nicht jede Baumaßnahme berechtigt zur Mieterhöhung:

MaßnahmeUmlage erlaubt?
Neue Heizung (effizienter)✅ Ja
Reparatur der alten Heizung❌ Nein
Dämmung der Fassade✅ Ja
Austausch defekter Fenster❌ Nein (wenn nur Ersatz)
Smart-Home-Thermostate✅ Ja

Faustregel: Wird etwas verbessert, ist es Modernisierung. Wird etwas nur repariert oder ersetzt, ist es Instandhaltung.

Heizungstausch als Modernisierung

Der Austausch einer alten Heizung gegen ein modernes System gilt als Modernisierung, wenn:

  • Die neue Heizung energieeffizienter ist
  • Der Wohnwert nachhaltig verbessert wird
  • Es nicht nur um den Ersatz einer defekten Anlage geht

Wie hoch darf die Mieterhöhung sein?

Die 8%-Regel

Der Vermieter darf 8% der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Jahresmiete umlegen.

Beispiel:

  • Kosten für neue Wärmepumpe: 30.000 €
  • Davon auf 10 Wohnungen verteilt: 3.000 € pro Wohnung
  • Jährliche Umlage: 3.000 € × 8% = 240 €
  • Monatliche Mieterhöhung: 240 € ÷ 12 = 20 €

Abzug der Instandhaltungskosten

Wichtig: Von den Modernisierungskosten müssen ersparte Instandhaltungskosten abgezogen werden.

Wäre die alte Heizung ohnehin bald defekt gewesen, hätte der Vermieter diese Kosten sowieso tragen müssen. Dieser Anteil darf nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Beispiel:

  • Kosten neue Heizung: 30.000 €
  • Ersparte Instandhaltung (geschätzt): 10.000 €
  • Umlagefähige Kosten: 30.000 € - 10.000 € = 20.000 €

Die Kappungsgrenze

Es gibt eine absolute Obergrenze für Modernisierungserhöhungen:

Aktuelle MieteMax. Erhöhung in 6 Jahren
Unter 7 €/m²2 €/m²
Ab 7 €/m²3 €/m²

Beispiel: Bei einer 70m²-Wohnung mit 7 €/m² Miete (490 €) darf die Miete durch Modernisierungen in 6 Jahren um maximal 3 € × 70 = 210 €/Monat steigen.

Was gilt beim Heizungstausch nach GEG 2024?

Besondere Regelungen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 verlangt, dass neue Heizungen mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen. Der Gesetzgeber hat dafür besondere Regeln geschaffen:

Vereinfachte Berechnung:

Bei Heizungstausch nach GEG kann der Vermieter pauschal 10% der Kosten ansetzen (statt der komplexen Berechnung mit Abzügen).

Deckel:

Die Mieterhöhung durch GEG-bedingten Heizungstausch ist auf 50 Cent pro m² begrenzt.

Beispiel:

  • 70m² Wohnung
  • Max. Erhöhung durch Heizungstausch: 70 × 0,50 € = 35 €/Monat

Förderung muss weitergegeben werden

Erhält der Vermieter staatliche Förderung für die neue Heizung (z.B. BAFA, KfW), muss diese von den umlagefähigen Kosten abgezogen werden.

Deine Rechte als Mieter

Ankündigungspflicht

Der Vermieter muss die Modernisierung 3 Monate vorher schriftlich ankündigen:

  • Art und Umfang der Maßnahme
  • Voraussichtlicher Beginn und Dauer
  • Erwartete Mieterhöhung
  • Hinweis auf Härteeinwand

Härtefallregelung

Du kannst der Modernisierung widersprechen, wenn sie für dich eine unzumutbare Härte darstellt:

  • Dein Einkommen reicht nicht für die höhere Miete
  • Du bist alt oder krank
  • Die Maßnahme ist besonders belastend

Der Härteeinwand muss bis zum Ende des Folgemonats nach Zugang der Ankündigung erfolgen.

Prüfungsrecht

Du darfst die Berechnung der Mieterhöhung prüfen:

  • Einsicht in Rechnungen und Belege fordern
  • Abzug der Instandhaltungskosten prüfen
  • Abzug von Fördermitteln kontrollieren

Häufige Fehler bei Modernisierungsumlagen

Fehler 1: Keine Ankündigung

Ohne ordnungsgemäße Ankündigung ist die Mieterhöhung unwirksam.

Fehler 2: Instandhaltung als Modernisierung

Der reine Austausch einer kaputten Heizung gegen eine gleichwertige ist keine Modernisierung.

Fehler 3: Fehlender Abzug

Ersparte Instandhaltungskosten und Fördermittel wurden nicht abgezogen.

Fehler 4: Kappungsgrenze überschritten

Die Erhöhung überschreitet die 2 €/m² bzw. 3 €/m²-Grenze.

Häufige Fragen zur Mieterhöhung nach Heizungsmodernisierung

Wie viel darf die Miete nach Heizungstausch steigen?
Der Vermieter darf 8% der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Miete umlegen. Bei GEG-bedingtem Heizungstausch gilt ein Deckel von 50 Cent pro m². Außerdem gilt eine Kappungsgrenze von 2-3 €/m² in 6 Jahren.
Muss der Vermieter die Modernisierung vorher ankündigen?
Ja, mindestens 3 Monate vor Beginn der Arbeiten muss der Vermieter schriftlich informieren über: Art der Maßnahme, Zeitraum, erwartete Mieterhöhung und Hinweis auf den Härteeinwand.
Was ist der Unterschied zwischen Modernisierung und Instandhaltung?
Modernisierung verbessert die Wohnung nachhaltig (z.B. energieeffizientere Heizung) und berechtigt zur Mieterhöhung. Instandhaltung erhält nur den bestehenden Zustand (z.B. Reparatur) und darf nicht auf die Miete umgelegt werden.
Kann ich die Mieterhöhung verhindern?
Du kannst einen Härteeinwand erheben, wenn die Erhöhung für dich unzumutbar ist (z.B. wegen geringem Einkommen, Alter, Krankheit). Der Einwand muss bis zum Ende des Folgemonats nach Ankündigung erfolgen.
Muss der Vermieter Fördermittel von der Umlage abziehen?
Ja. Staatliche Förderungen (BAFA, KfW) für die neue Heizung müssen von den umlagefähigen Kosten abgezogen werden. Auch ersparte Instandhaltungskosten sind abzuziehen.
HT

HeizkostenChecker Team

Veröffentlicht am 15. Januar 2025

Themen:MieterhöhungModernisierungHeizungstauschMietrecht

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