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Kabel-TV Nebenkosten: Was sich 2024/2025 geändert hat

Das Nebenkostenprivileg für Kabel-TV ist Ende Juni 2024 weggefallen. Was das für Mieter bedeutet und welche Optionen du jetzt hast.

HT
HeizkostenChecker Team
5 Min. Lesezeit

Seit dem 1. Juli 2024 ist Schluss mit dem Nebenkostenprivileg für Kabel-TV. Jahrzehntelang konnten Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkosten auf alle Mieter umlegen – auch auf die, die gar kein Kabel-TV nutzten. Damit ist jetzt Schluss.

In diesem Artikel erfährst du, was sich geändert hat und welche Optionen du als Mieter jetzt hast.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nebenkostenprivileg endete am 30. Juni 2024
  • Kabel-TV darf nicht mehr über Nebenkosten abgerechnet werden
  • Du entscheidest selbst, ob du Kabel-TV willst
  • Alternativen: DVB-T2, Streaming, Satellit, IPTV
  • Prüfe deine Abrechnung: Kabelkosten ab 07/2024 sind nicht umlagefähig

Was war das Nebenkostenprivileg?

Das Nebenkostenprivileg (§ 2 Nr. 15 BetrKV) erlaubte Vermietern, die Kosten für einen Kabelanschluss als Betriebskosten auf die Mieter umzulegen – unabhängig davon, ob der einzelne Mieter den Anschluss nutzte.

So funktionierte es

  • Vermieter schloss Sammelvertrag mit Kabelanbieter
  • Kosten wurden auf alle Wohnungen verteilt
  • Jeder Mieter zahlte seinen Anteil über die Nebenkosten
  • Typisch: 10–20 €/Monat

Das Problem

Viele Mieter nutzten kein Kabel-TV:

  • Sie streamten über Internet (Netflix, etc.)
  • Sie hatten Satellitenempfang
  • Sie schauten kaum fern

Trotzdem mussten sie zahlen – das war vielen Mietern ein Dorn im Auge.

Was hat sich am 1. Juli 2024 geändert?

Das Nebenkostenprivileg ist entfallen

Mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) (öffnet in neuem Tab) wurde das Nebenkostenprivileg zum 30. Juni 2024 abgeschafft. Seit dem 1. Juli 2024 gilt:

  • Kabel-TV ist keine umlagefähige Betriebskostenart mehr
  • Vermieter können die Kosten nicht mehr auf Mieter umlegen
  • Jeder Mieter entscheidet selbst, ob er Kabel-TV möchte

Übergangsregelungen

Für bestehende Verträge gab es eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2024. Seit Juli 2024 ist endgültig Schluss.

Was bedeutet das für deine Nebenkostenabrechnung?

Abrechnung bis 30. Juni 2024

Für den Zeitraum bis 30.06.2024 darf der Vermieter Kabel-TV-Kosten noch umlegen. In der Nebenkostenabrechnung 2024 können also anteilig noch Kabelkosten enthalten sein.

Beispiel:

  • Abrechnungszeitraum: 01.01.2024 – 31.12.2024
  • Kabelkosten umlagefähig: 6 Monate (Januar–Juni)
  • Ab Juli: nicht mehr umlagefähig

Abrechnung ab 1. Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 sind Kabel-TV-Kosten nicht mehr umlagefähig. Wenn dein Vermieter trotzdem Kabelkosten abrechnet, kannst du widersprechen.

So prüfst du die Abrechnung

Achte auf Positionen wie:

  • "Kabelanschluss"
  • "Breitbandkabelanschluss"
  • "Kabel-TV"
  • "Antenne/Kabel"

Für Zeiträume ab 01.07.2024 sind diese Kosten nicht umlagefähig.

Deine Optionen als Mieter

Option 1: Eigenen Kabelvertrag abschließen

Wenn du weiter Kabel-TV möchtest:

  • Eigener Vertrag mit Vodafone, Telekom, etc.
  • Kosten: ca. 10–20 €/Monat
  • Vorteil: Du wählst Tarif und Sender selbst

Option 2: Streaming-Dienste nutzen

Alternative zu klassischem TV:

  • Netflix, Amazon Prime, Disney+, etc.
  • Mediatheken der Sender (kostenlos)
  • Kosten: 0–15 €/Monat je nach Dienst

Option 3: DVB-T2 HD (Antenne)

Digitaler Antennenempfang:

  • Einmalige Kosten für Antenne + Receiver
  • Öffentlich-rechtliche kostenlos
  • Private Sender über freenet TV (ca. 7 €/Monat)

Option 4: Satellitenempfang

Falls vorhanden oder nachrüstbar:

  • Einmalige Kosten für Schüssel + Receiver
  • Kein monatlicher Grundpreis
  • Große Senderauswahl

Option 5: IPTV

Fernsehen über Internet:

  • MagentaTV, Waipu.tv, Zattoo, etc.
  • Kosten: 5–15 €/Monat
  • Flexibel, keine Hardware nötig

Was passiert mit dem Kabelanschluss im Haus?

Vermieter kann Sammelvertrag kündigen

Viele Vermieter kündigen den Sammelvertrag. Das bedeutet:

  • Kein Kabelempfang mehr im Haus
  • Du musst dich selbst um TV kümmern

Vermieter behält Sammelvertrag

Manche Vermieter behalten den Vertrag und:

  • Bieten ihn einzelnen Mietern kostenpflichtig an
  • Tragen die Kosten selbst (selten)

Individueller Anschluss möglich

Du kannst auch als Einzelmieter einen Kabelvertrag abschließen, wenn die Infrastruktur vorhanden ist.

Häufige Fragen zu Kabel-TV und Nebenkosten

Darf der Vermieter Kabel-TV noch über die Nebenkosten abrechnen?
Nein, seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr. Das Nebenkostenprivileg ist entfallen. Für Zeiträume bis 30.06.2024 dürfen Kabelkosten noch anteilig in der Abrechnung auftauchen, danach nicht mehr.
Was mache ich, wenn Kabelkosten in meiner Abrechnung 2024/2025 stehen?
Prüfe den Abrechnungszeitraum. Für Zeiträume bis 30.06.2024 ist die Umlage noch erlaubt. Für Zeiträume ab 01.07.2024 kannst du widersprechen – diese Kosten sind nicht mehr umlagefähig.
Welche Alternative zu Kabel-TV ist am günstigsten?
Die günstigste Option sind die kostenlosen Mediatheken der Sender und DVB-T2 für öffentlich-rechtliche Programme. Streaming-Dienste kosten je nach Anbieter 5-15 €/Monat, IPTV-Anbieter ähnlich.
Kann ich einen eigenen Kabelvertrag abschließen?
Ja, wenn die Kabelinfrastruktur im Haus vorhanden ist, kannst du einen individuellen Vertrag mit einem Kabelanbieter abschließen. Die Kosten liegen typischerweise bei 10-20 €/Monat.
Was passiert, wenn der Vermieter den Sammelvertrag gekündigt hat?
Dann ist kein Kabelempfang mehr möglich, sofern du keinen eigenen Vertrag abschließt. Alternativen sind DVB-T2 (Antenne), Satellit, Streaming-Dienste oder IPTV über Internet.
HT

HeizkostenChecker Team

Veröffentlicht am 15. Januar 2025

Themen:Kabel-TVNebenkostenNebenkostenprivilegMietrecht

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